Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
die AFD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die bislang aus rechtlichen Gründen keine staatliche Finanzierung erhalten hat, hat beim Innenministerium für das Haushaltsjahr 2026 einen Antrag auf staatliche Förderung gestellt. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom 22.11.2025 verlangt die Stiftung € 18 Millionen Förderung ab 2026 – pro Jahr. Die Stiftung wolle 70 Stellen schaffen, 1.200 Veranstaltungen pro Jahr organisieren und ein Stipendienprogramm für AfD-nahe Studierende auflegen.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND), „dass der Haushaltsposten ‚Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit‘ auf knapp 194 Millionen Euro erhöht wurde – er umfasst damit knapp 26 Millionen Euro mehr in dieser Kategorie als der Bundesetat 2025. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.“
Wird damit die Aufnahme der Desiderius Erasmus Stiftung in den Kreis der begünstigten Stiftungen vorbereitet?
Hierzu darf es nicht kommen!
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) dient als Vorfeld-Organisation, Denkfabrik und Kaderschmiede der rechtsextremen AfD. Zahlreiche Landesverbände dieser Partei sind mittlerweile als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auch bundesweit liegt die diesbezügliche Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor.
Auch wenn die Desiderius-Erasmus-Stiftung auf ihrer Website behauptet, für Demokratie und Rechtsstaat einzutreten, so ergibt sich nach den Äußerungen von Vertreter*innen der Stiftung ein anderes Bild in Bezug auf die Ausrichtung der Stiftung. So werden etwa die Vorsitzende Erika Steinbach sowie das Vorstandsmitglied Sebastian Wippel, Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen, im Verfassungsschutzgutachten an mehreren Stellen mit potenziell verfassungsfeindlichen Aussagen zitiert. (Quelle: https://verfassungsblog.de/desiderius-erasmus-stiftung-stiftung-verfassungsfeindlich/).,
Wie die ihr nahestehende AfD ist der Stiftung ein völkisch-nationalistisches Weltbild eigen, getragen von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und einem reaktionären Familienbild – allesamt Inhalte, die unsere Gesellschaft aus der breiten bürgerlichen Mitte nach Rechtsaußen bewegen wollen und die im deutlichen Widerspruch zu unserem Grundgesetz stehen.
Schon vor Jahren forderten wir OMAS GEGEN RECHTS, dass einer derartig ausgerichteten Parteienstiftung keine staatlichen Gelder zufließen dürfen. Mit dem Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen vom Dezember 2023, das wir ausdrücklich unterstützt haben, schien künftig eine Förderung einer Stiftung wie der DES ausgeschlossen zu sein.
In § 2 Absatz 4 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes gilt als Voraussetzung für eine Finanzierung:
„Die politische Stiftung bietet in einer Gesamtschau die Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die politische Stiftung mit ihrer zukünftigen Stiftungsarbeit diese Gewähr nicht bieten wird, können insbesondere sein:
- eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente,
- Veröffentlichungen, deren Inhalte die Erwartung begründen, dass die Stiftungsarbeit nicht im Sinne der Nummer 1 dienlich sein wird,
- die Mitwirkung, Beschäftigung oder Beauftragung von Personen, die die inhaltliche Arbeit der Stiftung wesentlich beeinflussen können, wenn bei ihnen ein hinreichend gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, oder
- eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist.
In Absatz 5 ist bestimmt:
Die politische Stiftung ist nicht darauf ausgerichtet, einen der in § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Eine solche Ausrichtung ist in der Regel anzunehmen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Weder die AfD noch ihre Vorfeld-Organisation Desiderius-Erasmus-Stiftung setzen sich aktiv für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung ein – ganz im Gegenteil! Gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 3 besteht ein hinreichend gewichtiger Verdacht, dass in der Stiftung Personen mitwirken, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen und zudem ist nach Nr. 4 der Stiftung eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung zuzuordnen.
Dies bedeutet im Klartext, dass die Desiderius Erasmus Stiftung auch zukünftig keine staatlichen Gelder erhalten darf. Wir OMAS GEGEN RECHTS protestieren gegen Bestrebungen, die Stiftung mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Wir erinnern die politisch Verantwortlichen an ihren Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Was für ein immenser Schaden würde für unser Staatswesen und die Bürger und Bürgerinnen entstehen, wenn rechtsextreme Parteien und deren Vorfeld-Organisationen mit staatlicher Förderung noch wirksamer gegen unsere im Grundgesetz verbürgten Grundrechte vorgehen könnten, und damit einen Dammbruch einleiten würden, der unsere freiheitliche Demokratie in massive Gefahr brächte. Wir erinnern an unsere Geschichte, an Weimar, an die NS-Zeit und das damit verbundene NIE WIEDER!
Wir fordern Sie dringend auf, sich gegen das Ansinnen einer Förderung der Desiderius Erasmus Stiftung zu stellen.
Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz verfügen wir als Demokratinnen und Demokraten über eine vom Gesetzgeber mit gutem Grund für unser Gemeinwesen geschaffene Grundlage, unsere Werte zu verteidigen, indem nur Stiftungen gefördert werden dürfen, die für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten. Dabei muss es auch in Zukunft bleiben.
Gerne erwarten wir Ihre Nachricht und verbleiben
mit sorgenvollen Grüßen
OMAS GEGEN RECHTS DEUTSCHLAND e.V.
Anna Ohnweiler, 1. Vorsitzende
Jutta Shaikh, 2. Vorsitzende
Dr. Angela Frank, Kassenwartin
Irene Fromberger, Schriftführerin
Nagold, den 26. November 2025