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Offener Brief an die Abgeordneten der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Ihre Broschüre „Abstieg für Deutschland. Keine Alternative.“

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CDU-Fraktion,

mit großem Interesse haben wir Ihre Broschüre gelesen. Denn seit Jahren befassen wir uns mit dem zunehmenden Rechtsruck in der Gesellschaft und insbesondere mit den Gefahren, die von der AfD ausgehen.

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich Ihre vertiefte Analyse dieser Partei. Zu Recht hat sie für Furore gesorgt.

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil von 2017 zur NPD ausgeführt hat, steht bei der Beurteilung einer Partei im Vordergrund, wie sie sich zum Prinzip der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verhält. Diesem grundlegenden Artikel unserer Verfassung liegt laut BVerfG die Vorstellung zugrunde, dass der Mensch in der Schöpfungsgeschichte einen eigenen selbständigen Wert besitzt und dass Freiheit und Gleichheit dauernde Grundwerte der staatlichen Einheit sind. Es ist Ihnen gelungen, anhand unzähliger dokumentierter Aussagen von entscheidenden Parteimitgliedern der AfD nachzuweisen, dass dieses Prinzip der Menschenwürde für die AfD nicht gilt. Dafür gebührt Ihnen von allen, die sich um die Demokratie hierzulande sorgen, Dank und Anerkennung.

Allerdings fehlt in unseren Augen eine entscheidende Schlussfolgerung: Zwar berufen sie sich schon in Ihrer Einleitung auf die Väter und Mütter des Grundgesetzes, die in ihrer „Antwort auf die dunkelsten Stunden unserer Geschichte“ unbedingt sicherstellen wollten, dass sich die Geschichte nicht wiederholt. Nie wieder soll es auf deutschem Boden einen Staat geben, der die Würde des Menschen missachtet.

Den Artikel des Grundgesetzes, der genau dies verhindern soll, nämlich Art. 21 Abs.2. GG erwähnen sie aber nicht. Es müsste jedoch die Konsequenz Ihrer Ausführungen sein. Sie haben festgestellt, dass die AfD die Menschenwürde verletzt. Dies kann und muss zu einer Prüfung dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht führen, wollen wir das Prinzip der „streitbaren“ oder „wehrhaften Demokratie“ ernst nehmen können.

Wir bitten Sie und alle Mitglieder der CDU deshalb dringend, sich für einen Antrag beim BVerfG auf Prüfung der AfD auf ihre Verfassungswidrigkeit einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
OMAS GEGEN RECHTS Deutschland e.V.

Der Vorstand
Anna Ohnweiler, 1. Vorsitzende
Jutta Shaikh, 2. Vorsitzende
Dr. Angela Frank, Kassenwartin
Irene Fromberger, Schriftführerin